{"id":293,"date":"2018-01-18T23:44:58","date_gmt":"2018-01-18T22:44:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.becker-becker.de\/?page_id=293"},"modified":"2018-01-21T16:07:20","modified_gmt":"2018-01-21T15:07:20","slug":"gebuehren","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/gebuehren\/","title":{"rendered":"Geb\u00fchren"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-post\" data-elementor-id=\"293\" class=\"elementor elementor-293 elementor-bc-flex-widget\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-section-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-6ea2170 elementor-section-full_width elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"6ea2170\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-row\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-04c0ddf\" data-id=\"04c0ddf\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-column-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-887a991 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"887a991\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-text-editor elementor-clearfix\">\n\t\t\t\t<p>Geb\u00fchren und Kosten: Nichts ist umsonst, selbst der Tod kostet das Leben, sagt ein gefl\u00fcgeltes Wort. Dieser Grundsatz gilt auch f\u00fcr die T\u00e4tigkeit von Rechtsanw\u00e4lten.<\/p><p>\u00dcber die Kosten rechtlicher Vertretung vor Gericht oder eine Beratung schwirren recht viele Ger\u00fcchte umher, teilweise gibt es gar recht abenteuerliche Vorstellungen von den Kosten, die f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte aufgewendet werden m\u00fcssen. Auf jeden Fall z\u00e4hlen die Kosten zu den Themen, die den Rechtssuchenden gerade zu Anfang besonders interessieren; schliesslich will man m\u00f6glichst eine Vorstellung davon haben, was auf einen zukommen kann.\u00a0 Und noch eines ist sicher: Die Kosten sind oft bedeutend niedriger, als sich Rechtssuchende das ausmalen. Die Kostenrechnungen sind ausserdem einfacher zu verstehen, als jede Nebenkostenabrechnung.<\/p><p>Daher will ich einmal versuchen, mit einer m\u00f6glichst knappen und \u00fcberschaubaren Darstellung ein wenig Licht in die Angelegenheit zu bringen. Man kann vorwegschicken, dass das Geb\u00fchrenrecht der Rechtsanw\u00e4lte im Vergleich zu den Abrechnungsmodalit\u00e4ten eines Autohauses oder eines Bauunternehmens einfach ist. Das liegt an dem Grundsatz, dass Geb\u00fchrentatbest\u00e4nde, also die &#8222;Abrechnungseinheiten&#8220; der Geb\u00fchrenordnung, als recht grob zu bezeichnen sind. Mit einem Abrechnungstatbestand wird ein grosser T\u00e4tigkeitsabschnitt der anwaltlichen T\u00e4tigkeit abgegolten. Alle damit einhergehenden T\u00e4tigkeiten des Rechtsanwalts, sei es das Verfassen von Schriftst\u00fccken, das allgemeine Betreiben der Angelegenheit an sich und beispielsweise die vertiefte Nachpr\u00fcfung der Rechtslage durch Studium der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung sind von der Geb\u00fchr erfasst. Doch dazu im einzelnen sp\u00e4ter mehr.\u00a0<\/p><p>Zuerst einmal die Grunds\u00e4tze der Verg\u00fctung der Rechtsanw\u00e4lte:<\/p><h6>1. Die Verg\u00fctung der anwaltlichen T\u00e4tigkeit richtet sich nach gesetzlichen Regelungen.<\/h6><h6>2. Die H\u00f6he der Verg\u00fctung h\u00e4ngt vom Streitwert ab. Je h\u00f6her der Streitwert, desto h\u00f6her die gesetzliche Geb\u00fchr.<\/h6><h6>3. Die Anzahl und der Faktor der Geb\u00fchren richtet sich nach dem dem\u00a0 Rechtsanwalt erteilten Auftrag und den von ihm vorgenommenen T\u00e4tigkeiten.<\/h6><h6>Zu 1:<\/h6><p>Die gesetzliche Regelung der Verg\u00fctung von Rechtsanw\u00e4lten hei\u00dft &#8222;Rechtsanwalts-Verg\u00fctungsgesetz&#8220; (RVG). Aus diesem Gesetz l\u00e4sst sich die Verg\u00fctung des Rechtsanwalts f\u00fcr alle denkbaren anwaltlichen T\u00e4tigkeiten entnehmen. Eine Ausnahme besteht aber immerhin, die besonderer Erw\u00e4hnung bedarf:<\/p><p>Die anwaltliche Beratung n\u00e4mlich ist vom RVG nicht umfasst. Beratung liegt vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich schriftlichen oder m\u00fcndlichen Rat erteilt und das\u00a0 mit keiner weiteren anwaltlichen T\u00e4tigkeit in Verbindung steht. Wendet sich der Rechtsanwalt im Auftrag seines Mandanten aber an einen Dritten oder entwirft er Schriftst\u00fccke zur Verwendung durch den Mandanten, so ist die Grenze der Beratung \u00fcberschritten.<\/p><p>Da es im RVG keine Beratungsgeb\u00fchren gibt, muss die Verg\u00fctung f\u00fcr die anwaltliche Beratung zwischen Rechtsanwalt und Mandant im einzelnen ausgehandelt werden. Geschieht das nicht, so gilt nach \u00a7 34 RVG die &#8222;\u00fcbliche Verg\u00fctung&#8220;. Die Erstberatung eines Verbrauchers darf dann h\u00f6chstens \u20ac 190,- kosten und \u00fcberhaupt den Betrag von \u20ac 250,- nicht \u00fcbersteigen, ganz gleich, wie hoch der Gegenstandswert\u00a0 auch sein mag.<\/p><h6>Zu 2:<\/h6><p>Die H\u00f6he der sich aus einem bestimmten Streitwert ergebenden einzelnen Geb\u00fchr kann einer Tabelle entnommen werden, die zum RVG geh\u00f6rt, der sogenannten Geb\u00fchrentabelle, die sie hier bis zu einem Gegenstandswert. von \u20ac 50.000,- anschauen k\u00f6nnen.<\/p><h6>Zu 3:<\/h6><p>Man kann am Aufbau der Geb\u00fchrentabelle bereits erkennen, dass nicht immer genau eine Geb\u00fchr zur Berechnung kommt. Die oben bereits erw\u00e4hnten Geb\u00fchrentatbest\u00e4nde, die mehr oder weniger weit die gesamte vom Tatbestand umfasste anwaltliche T\u00e4tigkeit abgelten, k\u00f6nnen von 3\/10 der vollen Geb\u00fchr bis zu 2,5 Geb\u00fchren reichen. Kommen dann noch mehrere Geb\u00fchrentatbest\u00e4nde zusammen, kann es beispielsweise in einer zivilrechtlichen Streitigkeit durchaus vorkommen, dass bis \u00fcber vier volle Geb\u00fchren berechnet werden k\u00f6nnen. Man sieht aber daran schon, dass die Verg\u00fctung des Rechtsanwalts eigentlich einfach aufgebaut ist, denn die Abrechnung eines Werkvertrages oder der Inspektion eines Kraftfahrzeugs wird meist bedeutend mehr Abrechnungspositionen beinhalten.<\/p><p>Der Grund f\u00fcr diese Einfachheit liegt darin, dass die einzelnen Abrechnungspositionen, die in der Sprache des Rechtsanwaltsverg\u00fctungsgesetzes &#8222;Geb\u00fchrentatbest\u00e4nde&#8220; genannt werden, sehr pauschal und umfassend die gesamte T\u00e4tigkeit des Rechtsanwalts abgelten, ganz gleich, ob beispielsweise in einem Fall der Vertretung in einem Zivilprozess\u00a0 ein Schriftsatz oder deren viele verfasst worden sind, eine oder mehrere Besprechungen mit dem Mandanten stattgefunden haben oder keines, ob ein Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung wahrgenommen worden sind, oder viele. Die Geb\u00fchr ist &#8211; bei gleichem Streitwert &#8211; in all diesen F\u00e4llen gleich.<\/p><p>Um konkret zu werden: Wie sieht diese Abrechnung beispielsweise in einem normalen Zivilprozess aus ?<\/p><h6>Verfahrensgeb\u00fchr &#8211; 1,3 Geb\u00fchren<\/h6><p>Nr. 3100 des Verg\u00fctungsverzeichnisses des RVG<br \/>In einem Zivilprozess steht dem Rechtsanwalt eine sogenannte &#8222;Verfahrensgeb\u00fchr&#8220; zu, die 1,3 der vollen Geb\u00fchr ausmacht. Die Verfahrensgeb\u00fchr umfasst die gesamte T\u00e4tigkeit des Rechtsanwalts bis hin zur m\u00fcndlichen Verhandlung, sie entsteht allerdings bereits mit der Entgegennahme der Information. Sie umfasst also die Durchf\u00fchrung der zur Aufkl\u00e4rung notwendigen Besprechungen mit dem Mandanten, die rechtliche Pr\u00fcfung der Sache und das Anfertigen von Schriftst\u00fccken, wie Klageschrift oder Klageerwiderung und darauf noch weiter folgenden Schriftverkehr.<\/p><h6>Terminsgeb\u00fchr &#8211; 1,2 Geb\u00fchren<\/h6><p>Nr. 3104 des Verg\u00fctungsverzeichnisses des RVG<br \/>Weiter steht dem Rechtsanwalt die Terminsgeb\u00fchr zu, wenn er im Verlauf der Vertretung seines Mandanten einen Termin zur m\u00fcndlichen Verhandlung oder Er\u00f6rterung wahrnimmt und dort den Rechtsstreit entweder verhandelt, also einen prozessleitenden Antrag stellt oder die Sach- oder Rechtslage er\u00f6rtert. Dabei ist es gleich, wie\u00a0 lange, schwierig oder nervenaufreibend die Verhandlung oder Er\u00f6rterung ist. Auch ist es ohne Belang, ob die Verhandlung sich auf einen Termin beschr\u00e4nkt oder sich \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum und viele Termine erstreckt.<\/p><h6>Einigungsgeb\u00fchr &#8211; 1,0 Geb\u00fchren<\/h6><p>Nr. 1000 in Verbindung mit 1004 des Verg\u00fctungsverzeichnisses des RVG<br \/>Kommt in dem beschriebenen modellhaften Zivilprozess eine Einigung zwischen den Parteien zustande, steht dem Rechtsanwalt eine Einigungsgeb\u00fchr ihn H\u00f6he von 1,0 (100 %) der vollen Geb\u00fchr zu. Unter Einigung wird in diesem Fall ein Vertrag verstanden, durch den der Streit oder die Ungewissheit der streitenden Parteien \u00fcber ein Rechtsverh\u00e4ltnis beseitigt wird.<\/p><p>Angenommen also, der Rechtsanwalt vertritt seinen Mandanten im Zivilprozess, er fertigt die f\u00fcr die Vertretung der Position seines Mandanten geeigneten und erforderlichen Schrifts\u00e4tze, nimmt die m\u00fcndliche Verhandlung wahr, in der es zu einer Einigung der streitenden Parteien kommt, so beziffern sich die Geb\u00fchren mit<\/p><h6>1,3 + 1,2 + 1,0 = 3,5 Geb\u00fchren<\/h6><p>aus dem gegebenen Streitwert. Mit diesen Grundkenntnissen ausgestattet, sollte es ohne weiteres m\u00f6glich sein, die in einem Zivilprozess zu erwartenden Kosten des eigenen (und gegebenenfalls auch des gegnerischen) Rechtsanwalts der Gr\u00f6ssenordnung nach zu bestimmen. Nimmt man beispielsweise den Streitwert von \u20ac 2.500,- an, so w\u00fcrden sich die Geb\u00fchren netto folgenderma\u00dfen berechnen:<\/p><h6>209,30 +\u00a0 193,20 + 161,00 =\u00a0 \u20ac 563,50<\/h6><p>Eine Post- und Portopauschale von \u20ac 20,00 oder die Schreib- und Kopierkosten gem\u00e4\u00df einem Einzelnachweis w\u00e4ren ebenso hinzuzuf\u00fcgen, wie Reisekosten zu Terminen und die jeweils geltende Mehrwertsteuer.<\/p><p>Ich weise darauf hin, dass diese beispielhafte Berechnung die anwaltliche Verg\u00fctung im Zivilprozess nur in Grundz\u00fcgen darstellt und Fallgestaltungen m\u00f6glich sind, in denen die Abrechnung von dem obigen Beispiel abweicht. Das ist vor allem beispielsweise in denjenigen Mandaten der Fall, in denen der Rechtsanwalt seinen Mandanten zun\u00e4chst aussergerichtlich vertritt und die Angelegenheit sich anschliessend zu einem vor Gericht ausgetragenen Rechtsstreit ausw\u00e4chst. In einem solchen Fall sind die f\u00fcr die aussergerichtliche Vertretung entstandenen Geb\u00fchren auf die Verfahrensgeb\u00fchr teilweise anzurechnen. Die Verfahrensgeb\u00fchr kann sich dadurch auf 0,65 verringern, auf der anderen Seite w\u00fcrden die Geb\u00fchren die dem Rechtsanwalt wegen der aussergerichtlichen Vertretung\u00a0 seines Mandanten zustehen, die Rechnung insgesamt erh\u00f6hen.<\/p>\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-7b8e9ba\" data-id=\"7b8e9ba\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-column-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-dfb1941 elementor-widget elementor-widget-wp-widget-nav_menu\" data-id=\"dfb1941\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"wp-widget-nav_menu.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<div class=\"menu-gebuehren-container\"><ul id=\"menu-gebuehren\" class=\"menu\"><li id=\"menu-item-583\" class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-583\"><a href=\"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/prozesskostenhilfe\/\">Prozesskostenhilfe<\/a><\/li>\n<li id=\"menu-item-581\" class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-581\"><a href=\"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/beratungshilfe\/\">Beratungshilfe<\/a><\/li>\n<li id=\"menu-item-582\" class=\"menu-item menu-item-type-post_type menu-item-object-page menu-item-582\"><a href=\"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/gebuehrentabelle\/\">Geb\u00fchrentabelle<\/a><\/li>\n<\/ul><\/div>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Geb\u00fchren und Kosten: Nichts ist umsonst, selbst der Tod kostet das Leben, sagt ein gefl\u00fcgeltes Wort. Dieser Grundsatz gilt auch f\u00fcr die T\u00e4tigkeit von Rechtsanw\u00e4lten. \u00dcber die Kosten rechtlicher Vertretung vor Gericht oder eine Beratung schwirren recht viele Ger\u00fcchte umher, teilweise gibt es gar recht abenteuerliche Vorstellungen von den Kosten, die f\u00fcr Rechtsanw\u00e4lte aufgewendet werden m\u00fcssen. Auf jeden Fall z\u00e4hlen<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":7,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"template-fullwidth.php","meta":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/293"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=293"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/293\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":584,"href":"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/293\/revisions\/584"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.becker-becker.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=293"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}