Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht teilt sich ich zwei grosse Hauptgebiete: Das kollektive Arbeitsrecht, das sich mit Tarivertragsrecht, Streiks dem Arbeitskampf im weitesten Sinne befasst und das Recht der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften – der Koalitionen – und das Betriebsverfassungsrecht umfasst. Andererseits gibt es das individual-Arbeitsrecht: Diejenigen Rechtsbeziehungen und Konflikte,  die sich aus dem Arbeitsverhältnis und dem es regelnden Arbeitsvertrag ergeben. Obwohl beide Bereiche ineinandergreifen und letztlich das Arbeitsverhältnis zum Thema haben, muss man das Individualarbeitsrecht eher als einen Unterbereich des Zivilrechts ansprechen.

Aus der sozialen Dimension des Arbeitsrechts insgesamt folgt, dass es auch für das Individualarbeitsrecht eine reihe Sonderregeln und Besonderheiten gibt, beispielsweise eine eigene Gerichtsbarkeit – die Arbeitsgerichte – die es zu einem letztlich eigenständigen Rechtsgebiet machen. Seine Wurzeln und grundlegenden Mechanismen entstammen aber dem Zivilrecht.