Zivilrecht

Die Mehrzahl der von uns bearbeiteten Rechtssachen gehört zum weiten Feld des Zivilrechts. Was ist darunter eigentlich zu verstehen ?

Dabei geht es im Allgemeinsten um Auseindandersetzungen zwischen „Privaten“. Damit ist nicht etwa gemeint, dass die Beteiligten Privatleute sein müssen, vielmehr muss die Natur des Streits privat sein. Bei den zivilrechtlichen Mandaten geht es also um vertragliche Streitigkeiten, insbesondere Kaufrecht,  Werkvertragsrecht, Mietrecht, darüber hinaus Familien- und Erbsachen.

Eine zivilrechtliche Streitigkeit kann aber auch durch einen Verkehrsunfall oder infolge Unachtsamkeit verursachter Schäden entstehen. In diesem Fall dreht es sich um die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfall- oder Schadensverursacher und dessen Haftpflichtversicherung wegen der Sach- und Vermögensschäden und leider auch immer wieder wegen der aufgetretenen Verletzungen.

Die zivilrechtliche Auseinandersetzung kann schliesslich auch die Begleiterscheinung einer Straftat sein, etwa, wenn durch Körperverletzung, Betrug oder Diebstahl Geschädigte ihre Ansprüche wegen Schmerzensgeld oder seines verletzten Eigentums oder Vermögens durchsetzen müssen.

Im weiteren Sinn zum Zivilrecht gehören auch die Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis entstehen.

Wir übernehmen im Bereich des Zivilrechts sowohl aussergerichtliche, als auch gerichtliche Mandate  und führen Beratungen durch. Wir vertreten die Parteien von Arbeitsverträgen bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, Beteiligte an Verkehrsunfällen wegen ihrer Ansprüche. Außerdem bearbeiten wir die Ansprüche in Arzthaftpflichtfällen sowie Ansprüche aus dem Urheberrecht.