Öffentliches Recht
Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht: Was ist das eigentlich, eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit ? Diese Frage, die nicht ganz selten gestellt wird, ist im Grunde recht einfach zu beantworten: Da, wo die staatlichen Stellen und Behörden dem Betroffenen als Hoheitsträger gegenüberstehen, wo sie Bescheide erlassen und der Widerspruch der erste Rechtsbehelf ist, dort befindet man sich im öffentlichen Recht. Wer also einen Bauantrag stellt und ganz oder teilweise abgelehnt bekommt, wer sich überlegt, ob seine Einstufung in der Schwebehinderung ausreichend ist, wer die Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung beantragt oder als Jäger oder Sportschütze Erlaubnisse nach dem Waffenrecht benötigt, wer Gebührenbescheide bekommt, der befindet sich sozusagen „mitten“ im öffentlichen Recht. Eine Fallgruppe, die auch Rechtsanwälte im öffentlichen Recht ständig begleitet, ist das Sozialrecht. Jeder Bezieher von Arbeitslosengeld 2, im Volksmund auch „Hartz 4“ genannt, der über das Jahr eine Vielzahl höchst komplexer Bescheide erhält, weiss, was gemeint ist.
Das öffentliche Recht greift auch dann ein, wenn die Behörde zwar etwas tun sollte, aber stattdessen nichts tut, dann also, wenn auf einen der oben beispielhaft aufgezählten Anträge über Monate nichts passiert. Dann nämlich kann die sogenannte Untätigkeitsklage angebracht sein.
Wir bearbeiten öffentlich-rechtliche Mandate, insbesondere im Bauordnungsrecht, Gaststättenrecht, Sozalrecht und dem Waffen- und Jagdrecht, im Widerpruchsverfahren und vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten.