Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe beziehungsweise Verfahrenskostenhilfe: Prozesskostenhilfe, was ist das eigentlich ? Durch die Prozesskostenhilfe besteht auch für wirtschaftlich Schwächere die Möglichkeit, vor Gericht anwaltlich vertreten zu werden. Die Staatskasse übernimmt die Rechtsanwaltskosten desjenigen, für den die Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und erlässt die Gerichtskosen.

Es gilt der Grundsatz, dass auch weniger Bemittelte Zugang zur Rechtspflege und den Gerichten haben müssen. Einkommens- und Vermögensverhältnisse. die den Zugang zur Prozesskostenhilfe ermöglichen, können bereits bei ganz normalen Einkommen vorliegen, wenn beispielsweise unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind, oder Schulden und Verbindlichkeiten die Einkommen belasten.

Wenn also jemand gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen will, oder vor Gericht verklagt worden ist, besteht bei weniger günstigen finanziellen Verhältnissen des Betroffenen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu bekommen. In manchen Verfahrensarten wird die Prozesskostenhilfe auch als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet. Letztlich bezeichnen beide Begriffe aber dasselbe.

In der Praxis funktioniert das dadurch, dass mit der Klageeinreichung oder mit der Klageerwiderung ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt wird. Ergänzend wird das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ beigefügt. Auch die Vorlage von Einkommensbelegen, Belegen über die regelmäßigen Ausgaben wie Miete und Nebenkosen müssen beigefügt werden.

Wenn die finanziellen Verhältnisse schwach sind, wird das Gericht durch Beschluss die Prozesskostenhilfe bewilligen. Der Rechtsanwalt wird aus der Staatskasse vergütet und Gerichtskosten werden nicht berechnet. Man muss dabei bedenken, dass die Kosten eines eventuell im Verfahren erforderlichen Sachverständigen ebenfalls Gerichtskosten sind. Ein Wermutstropfen ist aber zu beachten: Wer verliert, muss zumindest die Kosten des gegnerischen Prozessbevollmächtigten zahlen. So weit geht die Prozesskostenhilfe nicht.

Immerhin wird aber bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe das Kostenrisiko auf jeden Fall stark verringert.

Wenn wir Sie vertreten, gehört zu unseren ersten routinemässigen Tätigkeiten die Prüfung der Frage, ob Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt. Sollte das zu bejahen sein, nehmen wir die Daten auf und sorgen in Zusammenarbeit mit dem Mandanten dafür, dass die Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in korrekter Art und Weise und so früh wie möglich beantragt werden.